Vorstand beschließt Regelung zur Berücksichtigung Schieds- und Kampfrichtereinsätze
Artikel vom 12. Mai 2017
Im Landkreis Spree-Neiße gelten als Wettbewerbseinsatz auch die Amts-, Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreismeisterschaften sowie die örtlichen Pokalwettkämpfe.
Der Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Spree-Neiße e.V. hat im Verlauf der 2. Vorstandssitzung im Jahr 2017, am 08.05.2017, eine Regelung zur Richtlinie für die Schiedsrichter- und Kampfrichterspange für die internationalen Feuerwehrwettbewerbe des CTIF im Deutschen Feuerwehrverband des Kreisfeuerwehrverbandes Spree-Neiße e.V. beschlossen.
Grundlage bildet die Richtlinie des Deutschen Feuerwehrverbandes, jedoch ermöglicht diese entsprechende abweichende Kontingentierung der Mitgliedsverbände. Ergänzend gelten demnach im Landkreis Spree-Neiße auch als Wettbewerbseinsatz die Amts-, Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreismeisterschaften der Frauen, Männer und Jugendfeuerwehr sowie die örtlichen Pokalwettkämpfe der Frauen, Männer und Jugendfeuerwehr. Aber auch die Abnahmen der Kinderflammen, der Jugendflammen und Leistungsspange Jugendfeuerwehr werden berücksichtigt. Die Nachweisführung obliegt hierbei den Wertungs- und Kampfrichtern.
Der Kreisfeuerwehrverband Spree-Neiße spricht allen Wertungs- und Kampfrichtern ein Dank zur Ausübung dieser Funktion aus. Die Leistungen der jeweiligen Wertungs- und Kampfrichter werden wahrgenommen und anerkannt.
Robert Buder
Vorsitzender
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