Brandschutzerziehung an die Schulen
Artikel vom 29. Januar 2019
Das Innenministerium erarbeitet zur Zeit eine Richtlinie, die die Nachwuchsgewinnung und Brandschutzerziehung im Land regeln soll. Dazu hat der KFV gemeinsam mit dem Landkreis und dem Kreisbrandmeister seine Stellungnahme abgegeben.
Grundsätzlich begrüßt der KFV SPN e.V. die Richtlinie. Allerdings fällt auf, dass sich die Förderung lediglich auf Materialien bezieht. Der KFV stellt noch einmal klar, dass es mit Material alleine nicht getan ist. Es braucht auch Menschen, die momentan noch ihren Urlaub oder Überstunden nutzen, um Kindern den Brandschutz näher zu bringen. Brandschutzerziehung ist ein Bildungsauftrag. Die Brandschutzerziehenden brauchen eine Freistellung und eine Lohnkostenerstattung. Der KFV sieht hier das Bildungsministerium in der Pflicht. Eine - noch bessere - Variante wäre es, wenn in allen staatlichen Schulämtern Fachwarte für Brandschutzerziehung eingestellt würden.
Die Stellungnahme im Wortlaut findet sich im Anhang
Sascha Erler
Fachbereichsleiter Internet/Öffentlichkeitsarbeit
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