Datenschutz bei der Feuerwehr
Artikel vom 26. September 2018
Die Europäische Datenschutzverordnung hat auch bei Feuerwehrleuten viele Fragen aufgeworfen: Welche Daten darf ich erfassen? Wer darf Zugang zum Dienstbuch und Einsatzberichten haben? Und wass muss und darf wer in der Feuerwehr über wen eigentlich wissen? Aufklärung erhofften sich die Kameradinnen und Kameraden von einem Datenschutz-Seminar für Fuerwehrleute im Forster Kreishaus.
Die Antwort auf viele offene Fragen lautete allerdings erwartungsgemäß: "Es kommt drauf an." Noch gibt es keine Urteile zur neuen Datenschutzverordnung, an denen man sich orientieren könnte. Experte Mike Lorenz gab den Anwesenden aber einen einfachen Merksatz mit auf den Weg: "Fragt Euch jedes Mal: Warum brauche ich die Daten? Dürft Ihr sie überhaupt erheben? Und Was macht Ihr damit?"
Nach ein wenig Theorie wurden auch Beispiele aus der Praxis diskutiert und schnell wurde klar: Für die meisten Daten, die die Feuerwehr erhebt, gibt es klare gesetzliche Vorgaben, dass sie auch tatsächlich erhoben werden können. So müssen die Träger Brandschutz zB nicht von jeder Feuerwehrfrau und jedem Feuerwehrmann eine extra Einwilligungserklärung einfordern.
Berechtigte Personen wie (Orts)Wehrführer dürfen auch weiterhin Übersichtslisten über ihre Einsatzkräfte und deren Ausbildungsstand führen. Wichtig ist nur, so der Experte, dass wirklich nur die berechtigten Personen Zugriff auf die Daten haben. Öffentlich im Gerätehaus ausgehängte Listen oder ein frei herumliegendes Dienstbuch sei schon wieder sehr problematisch.
Datenschutz sei gewährleistet, wenn folgende 7 Punkte erfüllt sind:
- Zulässigkeit: Gibt es eine Grundlage/einen Zweck, warum die Daten erhoben werden?
- Zweckbindung: Die erhobenen Daten dürfen nur für den bei der Erhebung angegeben Zweck verwendet werden
- Transparenz: Ich muss jederzeit wissen, was mit den Daten passiert
- Korrekturrechte: Beide Seiten müssen die Daten anpassen können, falls sie nicht stimmen
- Datensicherheit: Kein Zugriff durch Unbefugte
- Kontrolle: Beispielsweise Behörden können die Einhaltung der Vorschriften und die Rechtmäßigkeit der Erhebung kontrollieren
- Sanktion: Möglichkeit einer Strafe bei Nichtbeachtung der Vorschriften
Auch wenn am Ende naturgemäß nicht alle Fragen geklärt werden konnten, erhielten die Kameradinnen und Kameraden und die VertreterInnen der Verwaltung doch zumindest einige Grundsätze und Denkanstöße, damit bei der Feuerwehr in Zukunft in Sachen Datenschutz nichts brennt.
Sascha Erler
Fachbereichsleiter Internet/Öffentlichkeitsarbeit
Hinweis:
Dieser Artikel ist keine Rechtsbelehrung und erhebt keinen Anspruch auf Richtig- und Vollständigkeit.
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