Neue Richtlinie zur Kreisausbildung
Artikel vom 07. Februar 2020
Längere Vorlaufzeit, mehr Praxis, mehr Angebote: Der Landkreis Spree-Neiße hat seine Ausbildungsrichtlinie für Kreisausbildungen der Feuerwehr überarbeitet.
Der Landkreis Spree-Neiße hat die Richtlinie des Landkreises Spree-Neiße zur Organisation, Durchführung und Finanzierung von Kreisausbildungsmaßnahmen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und der anderen Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen, Einrichtungen und Person (Kreisausbildungsrichtlinie) in Absprache mit der Kreisbrandmeisterei und unserem Kreisfeuerwehrverband Spree-Neiße e.V. überarbeitet und inhaltlich angepasst.
Hierbei wurden Ausbildungslehrgänge, welche in Zuständigkeit des Landkreises Spree-Neiße gehören, eindeutig erweitert. Dadurch setzt der Landkreis auch ein deutliches Signal zur Wahrnehmung seiner Aufgaben. Auch der Stundenumfang bei Kreiausbildungslehrgängen, wie z.B. bei den Lehrgängen Truppführer, Atemschutzgeräteträger oder Technische Hilfeleistung, ist erhöht worden. Damit wird vor allem die praktische Ausbildung gestärkt. Ebenfalls als neue Festlegung wurde aufgenommen, dass die Anmeldung nunmehr vier Wochen vor Lehrgangsbeginn beim Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz vorzulegen sind sowie jeweils bis zum September des Vorjahres eine Bedarfsplanung seitens des örtlichen Aufgabenträgers für das Folgejahr abzugeben ist.
Mit diesen neu getroffenen Festlegungen wird sich die Aus- und Fortbildung in Vereinbarkeit mit der Erfüllung der dienstlichen Pflichten weiter verbessern, aber auch die Kreisausbildungslehrgänge noch optimierter geplant und genutzt werden können.
Robert Buder
Vorsitzender
Schreibe einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus.