Was ziehe ich nur an? Bekleidungserlass des MIK
Artikel vom 18. November 2024
Es war ein jahrelanger Prozess, der nun zu einem Ende gekommen ist: Dank eines Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales, der am 15. November 2024 in Kraft getreten ist.
Unter dem gewohnt leicht zugänglichen Namen "Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales. über die Dienst- und Schutzkleidung von Angehörigen der Feuerwehren im Land Brandenburg (Bekleidungserlass Feuerwehr - BEFw) vom 13. November 2024" ist nun für alle Angehörigen der Feuerwehr in Brandenburg geregelt, was sie in Zukunft tragen werden und wie sie ihre Dienstgrade bzw Funktionen kenntlich machen können. Und zwar für freiwillige Feuerwehrleute, Beamtinnen und Beamte und Angestellte. Bislang war das alles in einzelnen Richtlinien, Erlassen und Verordnungen geregelt. Und es gibt sogar ein praktisches Übersichtsbild (klicken zum Vergrößern, unten gibt es das auch nochmal als pdf). Das ist nicht offiziell Teil des Erlasses, aber sehr nützlich. Im neuen Erlass ist nicht nur die Dienstuniform geregelt, sondern es finden sich hier auch die Vorgaben für die Einsatzkleidung von Aktiven und Jugendfeuerwehr. Einfach mal reinlesen!
Der Erlass und alle Anlagen findet Ihr unten als Download.
- Bekleidungserlass Feuerwehr gezeichnet [PDF 314,00 KB]
- Anlage01-Gestaltung Ausfuehrung und Trageweise [PDF 6,04 MB]
- Anlage02-Rangabzeichen Beamte [PDF 294,00 KB]
- Anlage03-Dienstgradabzeichen FF [PDF 0,52 MB]
- Anlage04-Taetigkeitsabzeichen Angestellte [PDF 276,00 KB]
- Anlage05-Funktionsabzeichen [PDF 1,03 MB]
- Anlage06-Schutzkleidung Einsatzkraefte [PDF 330,00 KB]
- Anlage07-Schutzkleidung Jugendfeuerwehr [PDF 319,00 KB]
- Übersicht [PDF 1,39 MB]
Kommentare
Simon schrieb am Dienstag, 04.03.2025 um 07:57 Uhr:
Vielen Dank für den Beitrag!Bernd Aßmus schrieb am Freitag, 22.11.2024 um 12:17 Uhr:
Hi Brandenburg, endlich eine Verordnung die im Rahmen der Entbürokratisierung und Vereinfachung der Kennzeichnung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren voll ins Schwarze trifft. Über Jahre diskutiert, Anfragen an die Basis, sprich Feuerwehren der Landkreise, kommunalen Aufgabenträgern, Landkreistag, usw. gestellt, aber nun ist es geschafft, brandenburgisch-preußisch korrekt wie wir es erwartet haben. Rangabzeichen, Tätigkeitsabzeichen, Dienstgradabzeichen, Funktionsabzeichen, Ärmelabzeichen, Namensschilder, ach ja die Kennzeichnung der Alters- und Ehrenkameraden/-innen fehlt doch noch. Dazu kommen noch die Funktionsabzeichen des LFV. Ob diese Übersicht noch auf ein A4 Blatt passt.? Man sollte trotzdem jeden Feuerwehrmitglied oder Interessierten eine Übersicht zur Verfügung stellen. Da das MIK über die Finanzausstattung der Kommunen ja bestens informiert ist, der kleine Betrag für die Neubeschaffung kommt natürlich aus der Portokasse von „ Baumann und Klausen“, kann es ja nun losgehen mit der Neueinkleidung der Wehren. Denkt auch an die flammierten Knöpfe, Feuerwehr hat natürlich auch was mit Flammen zu schaffen, nicht nur mit Hochwasser und Ölspuren.Kameradschaftliche Grüße
Bernd Aßmus
Stadt Welzow
Stadtwehrführer a.D. ehrenhalber
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